Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Von

 

mayfeld werbeagentur GmbH

Am Kurpark 2

49214 Bad Rothenfelde

 

- im Folgenden: mayfeld werbeagentur GmbH -

 

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

 

1.     Allgemeines

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden geschlossen werden.
  • mayfeld werbeagentur GmbH bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden.
  • mayfeld werbeagentur GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
  • mayfeld werbeagentur GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. mayfeld werbeagentur GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für mayfeld werbeagentur GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
  • Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt mayfeld werbeagentur GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

2.     Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Sofern der Kunde mayfeld werbeagentur GmbH Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass mayfeld werbeagentur GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. mayfeld werbeagentur GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. mayfeld werbeagentur GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
  • Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese mayfeld werbeagentur GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann mayfeld werbeagentur GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
  • Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – mayfeld werbeagentur GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
  • Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist mayfeld werbeagentur GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
  • Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann mayfeld werbeagentur GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

 

 

Teil 2 - Webseiten und Technik

3.     Webseitenerstellung (agil)

  • Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
  • Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
  • Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten / Shops für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde
  • Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei mayfeld werbeagentur GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch mayfeld werbeagentur GmbH dar. mayfeld werbeagentur GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden zustande.
  • Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von mayfeld werbeagentur GmbH nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
  • Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist mayfeld werbeagentur GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  • Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird mayfeld werbeagentur GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
  • Voraussetzung für die Tätigkeit von mayfeld werbeagentur GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) mayfeld werbeagentur GmbH vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann mayfeld werbeagentur GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  • Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
  • Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  • Sofern der Kunde für die zu erstellende Webseiten keine Hosting-Dienstleistungen von mayfeld werbeagentur GmbH, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt mayfeld werbeagentur GmbH keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseiten.

 

4.     Webhosting

  • mayfeld werbeagentur GmbH bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hostingleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. mayfeld werbeagentur GmbH hostet in der Regel auf eigenen Server ist aber auch berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
  • Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt mayfeld werbeagentur GmbH im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
  • Die Verfügbarkeit der von mayfeld werbeagentur GmbH zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von mayfeld werbeagentur GmbH nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
  • Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von mayfeld werbeagentur GmbH zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
  • Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er mayfeld werbeagentur GmbH oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

 

 

Teil 3 – Gestaltung und Design

 

5.     Erstellung von Texten

  • mayfeld werbeagentur GmbH erstellt für den Kunden u.a. Texte (z.B. Pressemeldungen). Die Inhalte dieser Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, erhält der Kunde diesen zur Freigabe. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden soll.
  • Sofern mayfeld werbeagentur GmbH mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (Online oder Print) beauftragt wurde, wird mayfeld werbeagentur GmbH die fertigen Texte dem Kunden vorab zur Freigabe vorlegen; nicht freigegebene Inhalte werden nicht veröffentlicht. mayfeld werbeagentur GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung fehlerhafter oder unerwünschter Inhalte entstehen, sofern diese Inhalte vor ihrer Veröffentlichung vom Kunden freigegeben wurden; Ziffer 14 bleibt unberührt.
  • Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

6.     Grafiken und Logos (Konzeption und Gestaltung)

  • mayfeld werbeagentur GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
  • Hierzu stellt der Kunde bei mayfeld werbeagentur GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch mayfeld werbeagentur GmbH dar. mayfeld werbeagentur GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden zustande.
  • Voraussetzung für die Tätigkeit von mayfeld werbeagentur GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) mayfeld werbeagentur GmbH vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann mayfeld werbeagentur GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  • Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden betreffend die einzelnen Designs das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann mayfeld werbeagentur GmbH dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendem Entgelt erstellen.
  • Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird mayfeld werbeagentur GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
  • mayfeld werbeagentur GmbH überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtlichen Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) oder auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und / oder Schutzrechte (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.
  • mayfeld werbeagentur GmbH räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht, bei allen übrigen Designs ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von mayfeld werbeagentur GmbH durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
  • Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
  • Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann mayfeld werbeagentur GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

 

7.     Corporate Identity (CI)

mayfeld werbeagentur GmbH bietet dem Kunden zusätzlich auch Beratung im Bereich Corporate Identity an (z.B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.

 

8.     Gestaltung von Printprodukten

  • Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
  • Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei mayfeld werbeagentur GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch mayfeld werbeagentur GmbH dar. mayfeld werbeagentur GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden zustande.
  • Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist mayfeld werbeagentur GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  • Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird mayfeld werbeagentur GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
  • Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  • Voraussetzung für die Tätigkeit von mayfeld werbeagentur GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) mayfeld werbeagentur GmbH vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist mayfeld werbeagentur GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann mayfeld werbeagentur GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  • Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  • Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet mayfeld werbeagentur GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

 

9.     Abwicklung von Printaufträgen

  • mayfeld werbeagentur GmbH bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u.Ä.) an. mayfeld werbeagentur GmbH übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet mayfeld werbeagentur GmbH die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
  • Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, schließt mayfeld werbeagentur GmbH – sofern mayfeld werbeagentur GmbH die Printprodukte nicht selbst herstellt - den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich mayfeld werbeagentur GmbH. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. mayfeld werbeagentur GmbH stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber mayfeld werbeagentur GmbH ab.
  • Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt mayfeld werbeagentur GmbH den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. mayfeld werbeagentur GmbH tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. mayfeld werbeagentur GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. mayfeld werbeagentur GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preise und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. mayfeld werbeagentur GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. mayfeld werbeagentur GmbH stellt im Streitfall dem Kunden alle nötigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens mayfeld werbeagentur GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft mayfeld werbeagentur GmbH die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. mayfeld werbeagentur GmbH übermittelt die Daten an den Druckdienstleister zum Zweck des Druckes erst, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.
  • Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, Indesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.

 

10.  Video und Fotografie

  • mayfeld werbeagentur GmbH erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei mayfeld werbeagentur GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch mayfeld werbeagentur GmbH dar. mayfeld werbeagentur GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und dem Kunden zustande.
  • Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. mayfeld werbeagentur GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
  • Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
  • Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird mayfeld werbeagentur GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
  • Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann mayfeld werbeagentur GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
  • Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

 

 

 

Teil 4 – Marketing

 

11.  Social Media Marketing

  • mayfeld werbeagentur GmbH stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalten.
  • Sofern vereinbart, erstellt mayfeld werbeagentur GmbH ferner Facebook-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von Facebook hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Auch hierbei schuldet mayfeld werbeagentur GmbH lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) sind hierbei nicht geschuldet.
  • Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. mayfeld werbeagentur GmbH wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mayfeld werbeagentur GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
  • Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. mayfeld werbeagentur GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
  • mayfeld werbeagentur GmbH ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

 

12.  Pressearbeit und Media Relation

  • mayfeld werbeagentur GmbH berät ihre Kunden im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen dieser Leistungen schuldet mayfeld werbeagentur GmbH ausschließlich die Durchführung bzw. die Konzeptionierung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das angestrebte Ziel (z. B. Erhöhung des Bekanntheitsgrades, Aufbau, Verbesserung oder Änderung des Image, Erschließen weitere Märkte) fördern können oder Maßnahmen, die vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen dieser Leistungen nur geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
  • mayfeld werbeagentur GmbH erbringt gegenüber dem Kunden u. a. Leistungen aus dem Bereich „Media Relations“. Kern dieser Leistungen sind der Kontaktaufbau und die Kontaktpflege zu unterschiedlichen Medien (z. B. Journalisten, Blogger, Influencer) sowie die Themenrecherche und Content-Platzierung (z. B. Fachartikel, Anwenderberichte, Expertenkommentare, Statements) in den Medien und die News-Distribution über verschiedene Medienkanäle. Bei Media Relations handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. mayfeld werbeagentur GmbH kann nicht garantieren, dass die Texte des Auftraggebers (z. B. Pressemeldungen) im Rahmen der News-Distribution von den angesprochenen Medien tatsächlich publiziert werden, da dies von Faktoren abhängt, die mayfeld werbeagentur GmbH nicht beeinflussen kann (z. B. Leitlinien der Redaktion, Auslastung des Mediums, persönliche Vorstellungen der Chefredakteure u. Ä.). verwendet im Rahmen der Media Relations-Dienstleistungen ausschließlich Inhalte, die vom Kunden freigegeben wurden. mayfeld werbeagentur GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung fehlerhafter oder unerwünschter Inhalte entstehen, sofern diese Inhalte vor ihrer Veröffentlichung vom Kunden freigegeben wurden und es sich um Fehler handelt, die nach dem objektiven Empfängerhorizont von mayfeld werbeagentur GmbH nicht erkennbar waren. Die Regelungen unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

 

13.  Event Management

  • mayfeld werbeagentur GmbH konzipiert und organisiert im Auftrag des Kunden verschiedene Events. In diesem Rahmen erbringt die mayfeld werbeagentur GmbH selbst bzw. Dritte an der Durchführung beteiligte Drittdienstleister (z.B. Vermieter von Räumen, Hotels, Caterer, Verleiher von Technik und Equipment usw.) Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Abrede zwischen den Parteien. Je nach Vereinbarung bietet mayfeld werbeagentur GmbH die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
  • Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, schließt mayfeld werbeagentur GmbH den Vertrag mit den Drittdienstleistern in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich mayfeld werbeagentur GmbH. Zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleistern entsteht keine Vertragsbeziehung. mayfeld werbeagentur GmbH stellt dem Kunden die Leistungen direkt in Rechnung.
  • Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt mayfeld werbeagentur GmbH den Vertrag mit den Drittdienstleistern im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. mayfeld werbeagentur GmbH tritt gegenüber dem Drittdienstleistern als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und den Drittdienstleistern. mayfeld werbeagentur GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. mayfeld werbeagentur GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preise und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Beim Engagement von Künstlern muss in der Regel eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an diese abgeführt werden. Diese sind vom Kunden zu bezahlen. Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sind anfallende Gebühren ebenfalls vom Kunden zu tragen.
  • Alle Aufwendungen und Auslagen der mayfeld werbeagentur GmbH, die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen sind oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen (insbesondere infolge Programm- oder Ablaufänderungen), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.
  • Wird die Durchführung der Veranstaltung nach Vertragsschluss ganz oder teilweise unmöglich, so behält mayfeld werbeagentur GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erspart werden kann.

 

Teil 5 - Sonstige Bestimmungen

14.  Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von mayfeld werbeagentur GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

 

15.  Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann mayfeld werbeagentur GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn mayfeld werbeagentur GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die mayfeld werbeagentur GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

 

16.  Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei mayfeld werbeagentur GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch mayfeld werbeagentur GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

 

17.  Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

18.  Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

  • mayfeld werbeagentur GmbH räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
  • Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde mayfeld werbeagentur GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist mayfeld werbeagentur GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  • Ferner ist mayfeld werbeagentur GmbH berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von mayfeld werbeagentur GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

19.  Vertraulichkeit

mayfeld werbeagentur GmbH wird alle mayfeld werbeagentur GmbH zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. mayfeld werbeagentur GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

20.  Haftung / Freistellung

  • Die Haftung von mayfeld werbeagentur GmbH für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet mayfeld werbeagentur GmbH jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von mayfeld werbeagentur GmbH für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  • Der Kunde stellt mayfeld werbeagentur GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen mayfeld werbeagentur GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

 

21.  Schlussbestimmungen

  • Die zwischen mayfeld werbeagentur GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von mayfeld werbeagentur GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  • mayfeld werbeagentur GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist mayfeld werbeagentur GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

Stand: November 2021

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